Insolvenzverwalter Müller stellt Mitarbeiter "unwiderruflich von der Arbeitspflicht frei"

27. Juni 2003

Alle Mitarbeiter, die nicht in noch umsatzbringenden Kundenprojekten arbeiten, erhalten mit Datum von heute, dem 27.06.2003 ein Schreiben des Insolvenzverwalters in dem ihnen die unwiderrufliche Freistellung mitgeteilt wird. Dies berechtigt sie, sich beim zuständigen Arbeitsamt als "arbeitssuchend" zu melden, da sie jetzt "vermittlungsfähig" sind.